Verbands-Rechtsschutzversicherung

Aufgabe der BSSB Verbands-Rechtsschutzversicherung

Die Rechtsschutzversicherung als reine Kostenversicherung ersetzt im vereinbarten Umfang die für die Interessenwahrnehmung erforderlichen Kosten (Rechtsanwaltsvergütung, Gerichtskosten einschließlich Entschädigung für Zeugen und Sachverständige, die vom Gericht herangezogen werden).

 

Wer ist versichert?

Der BSSB mit seinen Bezirken und Gauen und allen angeschlossenen Vereinen und Gesellschaften mit deren gesetzlichen Vertretern sowie alle Mitglieder im Rahmen Ihrer Verbands- und Vereinstätigkeit. Voraussetzung ist die satzungskonforme Mitgliedermeldung.

 

Welche Rechtsschutzbausteine sind versichert?

1. Spezial-Straf-Rechtsschutz

 Zur Verteidigung gegen den Vorwurf, ein strafrechtliches Vergehen oder eine Ordnungswidrigkeit begangen zu haben.

Beispiele:

a) im Zusammenhang mit Waffen, Munition oder Sprengstoff:

  • Beim unvorsichtigen Hantieren mit der Waffe am Schießstand löst sich ein Schuss und verletzt einen der Umstehenden schwer. Dem Mitglied wird fahrlässige Körperverletzung vorgeworfen.
  • Die Standaufsicht verlässt den Schießstand, obwohl noch einige Jugendliche schießen. Dabei verletzt ein Jugendlicher den anderen. Gegen die Standaufsicht ergeht ein Strafbefehl wegen fahrlässiger Körperverletzung.
  • Ein Vereinsmitglied ist mit seiner genehmigungspflichtigen Waffe mit dem PKW unterwegs zur Gaumeisterschaft und im Rahmen einer Polizeikontrolle wird festgestellt, dass die Waffe nicht ordnungsgemäß verstaut ist. Es wird ein Ermittlungsverfahren wegen Verstoß gegen das WaffG eingeleitet.

 

b) im Zusammenhang mit anderen Tätigkeiten im Verein:

  • Ein Jugendlicher verletzt sich bei einem Vereinsausflug schwer. Gegen den verantwortlichen Jugendleiter des Vereins wird wegen Verletzung seiner Aufsichtspflicht ein Strafverfahren eingeleitet.
  • Auf der Fahrt zum Rundenwettkampf verursacht das Vereinsmitglied einen schweren Verkehrsunfall mit Personenschaden. Gegen ihn wird ein Strafverfahren wegen fahrlässiger Körperverletzung eingeleitet.

 

2. Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht

 Für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus privatrechtlichen Schuldverhältnissen und dinglichen Rechten.

Beispiele:

  • Für eine Vereinsfeier hat der Verein bei einem Caterer ein Buffet geordert. Die gelieferte Ware kommt zu spät bei Ihnen an und ist teilweise ungenießbar. Sie wollen sich gerichtlich zur Wehr setzen.
  • Der Verein lässt von einer Firma neue elektronische Schießstände installieren. Sie stellen nach einiger Zeit Mängel fest und verlangen im Rahmen Ihrer Gewährleistungsansprüche von der Firma eine Nachbesserung, die diese aber ablehnt.

 

3. Verwaltungs-Rechtsschutz

 Vor deutschen Verwaltungsgerichten für behördliche Genehmigungen im Waffenrecht und für die Durchführung von Vereinsveranstaltungen.

Beispiele:

  • Die Schießsportanlage des Vereins wird auf behördliche Anordnung hin wegen angeblicher Sicherheitsmängel geschlossen. Sie möchten sich gegen die Schließungsverfügung gerichtlich zur Wehr setzen.
  • Der Verein möchte ein Vereinsfest veranstalten. Das zuständige Ordnungsamt verweigert die Genehmigung. Hiergegen möchte sich der Verein zur Wehr setzen.

 

4. Gewerberäume-Rechtsschutz

 für die vereinseigenen und/oder dem Verein überlassenen Immobilien wie Vereinsheime, Sportstätten und Schießanlagen, insbesondere auch aus nachbarrechtlichen Auseinandersetzungen und Emissionsschutz-Streitigkeiten.

Beispiele:

  • Ein neuer Nachbar Ihres Vereinsheims behauptet, dass die vom Vereinsgrundstück ausgehenden Lärmemissionen ihn übermäßig belasten und verlangt umfangreiche Lärmschutzmaßnahmen. Sie wollen sich dagegen wehren und anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen.
  • Der Verein wird aus dem Mietvertrag mit hohen Nebenkosten belastet, die der Höhe nach unberechtigt sind. Die Forderung soll abgewehrt werden.

 

5. Telefonische Erstberatung

Allen Mitgliedsvereinen steht eine kostenlose telefonische Erstberatung durch einen in Deutschland zugelassenen Rechtsanwalt für Rechtsangelegenheiten, bei denen die Erstberatung ohne Prüfung von Unterlagen durchgeführt werden kann und deutsches Recht anwendbar ist, zur Verfügung.
Hierbei ist die kostenlose telefonische Erstberatung nicht auf die versicherten Rechtsgebiete beschränkt sondern umfasst auch nichtversicherte und sogar nicht versicherbare Risiken. Sie erhalten bei allen Rechtsfragen im Zusammenhang mit der Verbands- oder Vereinstätigkeit eine kompetente Rechtsberatung durch einen Rechtsanwalt.

 

Was ist nicht versichert?

  • Streitigkeiten im Zusammenhang mit der Finanzierung, Planung oder Errichtung von Gebäuden oder Gebäudeteilen durch den Verein sowie sonstiger baulicher Anlagen,
  • Streitigkeiten aus eigenen Versicherungsverträgen,
  • Streitigkeiten mit weiteren Versicherten aus dieser Rechtsschutzversicherung (zum Beispiel gegen einen anderen Verein),
  • Beschädigung eigener Sachen aus Vereinseigentum (zum Beispiel im Vereinsheim),
  • Streitigkeiten mit Finanzgerichten / steuerrechtliche Angelegenheiten.

In allen Fällen besteht jedoch die Möglichkeit, die telefonische Erstberatung (siehe Ziffer 5) in Anspruch zu nehmen.

 

Versicherungssumme/Selbstbeteiligung/Wartezeit:

Je Rechtsschutzfall steht eine Versicherungssumme von 250.000 Euro zur Verfügung, für die Strafkaution zusätzlich maximal 50.000 Euro.
Es gilt grundsätzlich eine Selbstbeteiligung (SB) in Höhe von 250 Euro je Rechtsschutzfall vereinbart.
Für den Spezial-Straf-Rechtsschutz und für die telefonische Erstberatung gilt keine Eigenbeteiligung.
Es gibt keine Wartezeit. Der Versicherungsschutz steht für alle Fälle ab 1.10.2012 zur Verfügung.
 

Was tun in einem Rechtsschutzfall und/oder um eine telefonische Erstberatung zu erhalten?

Bitte melden Sie jeden Versicherungsfall immer direkt über das untenstehende Formular. Hier wird die Mitgliedschaft geprüft und die Meldung an den Rechtsschutzversicherer weitergeleitet.Bitte vervollständigen Sie die geforderten persönlichen Angaben und schildern den Sachverhalt kurz.Gleiches gilt auch, wenn Sie zunächst nur eine telefonische Erstberatung wünschen. Sie werden direkt von einem Rechtsanwalt zurückgerufen.Bitte im Ernstfall nicht selbst einen Rechtsanwalt beauftragen, sondern die Weisung oder Empfehlung des Rechtsschutzversicherers abwarten.

Formular "Meldung Versicherungsfall und telefonische Rechtsberatung"