Wie beim Gewehr kann man auch das sportliche Schießen mit Pistolen und Revolvern in verschiedenen Formen betreiben.
Das Sportprogramm umfasst Disziplinen mit unterschiedlichen Anforderungen, der Fokus liegt entweder auf dem Einzelschuss (Luftpistole, Freie Pistole), auf einer schnellen Serie von Schüssen (Schnellfeuerpistole) oder einer Mischung beider Aspekte.
Die Waffe wird in der Regel mit nur einer Hand am ausgestreckten Arm gehalten, gezielt wird über Kimme und Korn. Nur mit einem hohen Maß an Konzentration und spezieller Kraftausdauer sowie Koordination gelingt es, das mindestens 500g betragende Abzugsgewicht so zu überwinden, dass der Schuss genau im richtigen Moment ausgelöst wird.
Je nach Disziplin werden folgende Anschläge verwendet:
- (frei) stehend
- stehend aufgelegt
- sitzend aufgelegt
Pistolendisziplinen
Folgende Disziplinen können im Bayerischen Sportschützenbund ausgeübt werden.
Unter Luftpistolen werden alle Sportgeräte zusammengefasst, die Geschosse mithilfe kalter Gase (i.d.R. Pressluft, selten auch CO2) verschießen. Für den sportlichen Bereich sind Luftpistolen mit einer maximalen Mündungsenergie von 7,5 Joule und einem Kaliber von 4,5mm zugelassen. Das Abzugsgewicht beträgt mindestens 500g, das Gewicht der Pistole maximal 1.500g. Spezielle Schießkleidung ist nicht gestattet.
Das Ziel ist 10m vom Schützen entfernt, die Zehn ist lediglich 11,5mm im Durchmesser groß. Die jeweils niedrigeren Ringe folgen im Abstand von jeweils 16mm.
Folgende Disziplinen werden mit der Luftpistole ausgetragen:
- Luftpistole (olympisch)
- Luftpistole Auflage
- Luftpistole Mixed Team (olympisch)
- Mehrschüssige Luftpistole
- Luftpistole Mehrkampf
- Luftpistole Standard
Das Schießen mit Luftpistolen ist ab 12 Jahren (mit elterlichem Einverständnis) erlaubt. Aber auch jüngere Kinder können schon aktiv werden, wenn sie eine Ausnahmegenehmigung bekommen. Für diese sind verschiedene Voraussetzungen zu erfüllen, die das Waffengesetz regelt. Ansonsten sind Luftpistolen für Volljährige frei erwerbbar, spezielle Erlaubnisse sind nicht erforderlich.
Zugelassen sind Mehr- und Einzellader, die Randfeuerpatronen im Kaliber 5,6mm (.22lfb/lr) verschießen. Das Maximalgewicht liegt bei 1.400g, das Abzugsgewicht bei min. 1.000g - jeweils mit Ausnahme der 50m Pistole („Freie Pistole“). Spezielle Schießkleidung ist nicht gestattet.
Der Scheibenabstand beträgt i.d.R. 25m, nur bei der „Freien Pistole“ wird auf 50m entfernte Ziele geschossen. Je nach Anforderung kommen unterschiedliche Scheiben zum Einsatz, so werden bei der 50m-Pistole sowie im Präzisionsdurchgang der 25m-Pistole Scheiben verwendet, die eine 50mm große Zehn haben (Ringabstand 50mm). Bei der Schnellfeuerpistole sowie in den Duelldurchgängen der 25m-Pistole hat die Zehn einen Durchmesser von 100mm und die weiteren Ringe folgen in 80mm-Abständen.
Folgende Disziplinen werden mit der Kleinkaliber-Pistole ausgetragen:
- 50m Pistole („Freie Pistole“)
- 50m Pistole Auflage
- 25m Schnellfeuerpistole (olympisch)
- 25m Pistole („KK-Sportpistole“) (olympisch)
- 25m Pistole Auflage
- 25m Standardpistole
Das Schießen mit Kleinkaliber-Waffen ist ab 14 Jahren (mit elterlichem Einverständnis) erlaubt. Aber auch Jüngere können schon aktiv werden, wenn sie eine Ausnahmegenehmigung bekommen. Für diese sind verschiedene Voraussetzungen zu erfüllen, welche das Waffengesetz regelt. Für den Erwerb einer Kleinkaliber-Waffe ist eine spezielle Berechtigung, eine Waffenbesitzkarte (kurz WBK, kein Waffenschein) erforderlich.
Im Bereich der Großkaliber-Pistolen und -Revolver wird immer auf 25m entfernte Scheiben geschossen. Es können technisch zwei Untergruppen unterschieden werden:
- Zentralfeuerpistolen mit einem Gewicht von max. 1400g, die Zentralfeuerpatronen im Kaliber 7,62 bis 9,65mm (keine Magnummunition) verschießen und
- Pistolen/Revolver mit einem Gewicht von max. 1500g, die Munition der Kaliber 9mm Luger (9x19), .45ACP, .357 Magnum verschießen. Einzig Pistolen/Revolver im Kaliber 44 Magnum dürfen ein Gewicht von max. 1550g haben. Für jede Munitionsart gibt es einen eigenen Wettbewerb.
Folgende Disziplinen werden mit den Großkaliber-Pistolen/-Revolvern ausgetragen:
- 25m Zentralfeuerpistole
- 25m Pistole/Revolver mit obigen Unterscheidungen nach Munition.
Diese großkalibrigen Revolver und Pistolen sind erlaubnispflichtig und können ab dem vollendeten 21. Lebensjahr als Sportschütze erworben werden. Bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres bedarf es darüber hinaus eines amts- oder fachärztlichen oder fachpsychologischen Zeugnises über die geistige Eignung, um die Waffe erwerben zu können.
Ihr Ansprechpartner
Patric Fürnhammer
Landesreferent Kurzwaffen
(nicht zuständig für Waffenrechtliche Erlaubnisse/Bedürfnisbescheinigungen)