Gewehrschießen im BSSB
Sportliches Gewehrschießen kann in verschiedenen Formen betrieben werden. Zum einen unterscheiden sich die Waffen nach ihren verschiedenen Kalibern-, bzw. der Art, wie sie die Kugel ins Ziel bringen, zum anderen wird in unterschiedlichen Anschlagsarten geschossen.
Gezielt wird bei allen Gewehrarten (Ausnahme: Ordonnanzgewehre mit offener Visierung) mit Hilfe eines Diopters und eines Ringkorns. Sobald sich "das Schwarze" in der Mitte des Ringkorns befindet, wird der Schuss gelöst und landet in der Zehn.
Der Reiz an dieser Sportart ist, dass es eben nicht so einfach ist, wie es sich anhört. Vielmehr erfordert es ein hohes Maß an Konzentration und Körperbeherrschung. Immerhin gilt es, um eine Zehn (die höchstmögliche Ringzahl) zu erreichen, auf die Entfernung von 10m einen 0,5mm (!) kleinen Punkt zu treffen. Auf die Distanz von 50m ist die Zehn mit 10,4mm Durchmesser auch verhältnismäßig klein. Also wird neben einer ruhigen Hand und innerer Ruhe auch eine gute allgemeine Kondition benötigt, um seinen Körper unter Kontrolle halten zu können.
Je nach Disziplin werden folgende Anschläge verwendet:
- (frei) stehend
- kniend
- liegend
- stehend aufgelegt
- sitzend aufgelegt
Gewehrdisziplinen
Folgende Disziplinen können im Bayerischen Sportschützenbund ausgeübt werden.
Unter Luftgewehren werden alle Sportgeräte zusammengefasst, die Geschosse mithilfe kalter Gase (i.d.R. Pressluft, selten auch CO2) verschießen. Für den sportlichen Bereich sind Luftgewehre mit einer maximalen Mündungsenergie von 7,5 Joule und einem Kaliber von 4,5mm zugelassen. Das Maximalgewicht beläuft sich über alle Klassen und Unterdisziplinen auf 5.500g. Spezielle Schießkleidung, i.d.R. Schuhe, Hose, Jacke und Handschuh für die Stützhand, ist gestattet.
Das Ziel ist 10m vom Schützen entfernt, die Zehn ist lediglich 0,5mm im Durchmesser groß. Die jeweils niedrigeren Ringe folgen im Abstand von jeweils 2,5mm. Es ist also höchste Präzision erforderlich, bei minimaler Fehlertoleranz.
Das Schießen mit Luftgewehren und Luftpistolen ist ab 12 Jahren (mit elterlichem Einverständnis) erlaubt. Aber auch jüngere Kinder können schon aktiv werden, wenn sie eine Ausnahmegenehmigung bekommen. Für diese sind verschiedene Voraussetzungen zu erfüllen, welche das Waffengesetz regelt. Ansonsten sind Luftgewehre für Volljährige frei erwerbbar, spezielle Erlaubnisse sind nicht erforderlich.
Zugelassen sind nur Einzelladergewehre, die Randfeuerpatronen im Kaliber 5,6mm (.22 lfb/lr) verschießen. Das Maximalgewicht liegt je nach Disziplin zwischen 6.500 und 8.000g. Spezielle Schießkleidung, i.d.R. Schuhe, Hose, Jacke und Handschuh für die Stützhand, ist gestattet.
Das Ziel ist 50m vom Schützen entfernt, die Zehn misst 10,4mm im Durchmesser. Die jeweils niedrigeren Ringe folgen im Abstand von jeweils 8,0mm. Setzt man Distanz und Durchmesser der Zehn ins Verhältnis, ist diese also nochmals kleiner als beim Luftgewehr.
In einer Disziplin wird auch auf eine 100m entfernte Scheibe geschossen. Hier misst die Zehn 50mm im Durchmesser und der Ringabstand beträgt 25mm.
Das Schießen mit Kleinkaliber-Sportgeräten ist ab 16 Jahren (mit elterlichem Einverständnis) erlaubt. Aber auch Jüngere können schon aktiv werden, wenn sie eine Ausnahmegenehmigung bekommen. Für diese sind verschiedene Voraussetzungen zu erfüllen, welche das Waffengesetz regelt. Für den Erwerb einer Kleinkaliber-Waffe ist eine spezielle Berechtigung, eine Waffenbesitzkarte (kurz WBK, kein Waffenschein) erforderlich.
Zugelassen sind Großkalibergewehre, wobei auch Mehrlader als Einzellader (d.h. nur mit einer Patrone geladen) verwendet werden dürfen, bis zu einem Kaliber von 8mm. Spezielle Schießkleidung, i.d.R. Schuhe, Hose, Jacke und Handschuh für die Stützhand, ist gestattet. Im Gegensatz zum Kleinkaliber-Gewehr wird beim Großkaliber-Gewehr mit Zentralfeuerpatronen geschossen.
Das Ziel ist 300m vom Schützen entfernt, die Zehn misst 100mm im Durchmesser. Die jeweils niedrigeren Ringe folgen im Abstand von jeweils 50mm.
Erlaubt sind Zimmerstutzen jeder Art, die ein maximales Kaliber von 4,65mm und ein Höchstgewicht von 7,5kg nicht überschreiten. Geschossen werden Zimmerstutzen-Rundkugeln und -Randzünder, die ein Schießen in kleinen Räumen ermöglichen. Das Zündhütchen dient dabei als Treibladung für das Geschoss, sodass die Patrone nicht über Pulver verfügt. Spezielle Schießkleidung, i.d.R. Schuhe, Hose, Jacke und Handschuh für die Stützhand, ist gestattet.
Zugelassen sind Repetiergewehre, die bis einschließlich 31. Dezember 1963 als Ordonnanzwaffen geführt wurden, wobei der Nachweis der Originaltreue dem Schützen obliegt. Einzellader, Unterhebelrepetierer und Selbstlader sind nicht zugelassen. Es werden handelsübliche, auch wiedergeladene Zentralfeuerpatronen verwendet. Spezielle Schießbekleidung ist erlaubt.
Das Ziel ist 100m vom Schützen entfernt, der Durchmesser der Zehn beträgt 50mm. Die jeweils niedrigeren Ringe folgen im Abstand von 25mm. Ausgewertet wird mit der Zentrumswertung, d.h. dass die Mitte des Einschussloches innerhalb des Wertungsrings liegen muss.
Jeweils die Hälfte der Wettkampfschüsse werden liegend freihändig und stehend freihändig abgegeben. Im Liegendanschlag darf ein originalgetreuer Gewehrriemen (Tragriemen), der mit beiden Enden an der Waffe befestigt sein muss, verwendet werden.
Es werden zwei verschiedene Wertungen durchgeführt, einmal für Waffen mit geschlossener und einmal für Waffen mit offener Visierung.