Böllerschießen

Wer, wie, was, warum?

Historie

Das Böllern selbst hat eine traditionsreiche und teilweise auch durch alte Chroniken belegte Geschichte, die bis in das ausgehende 15. Jahrhundert zurückreicht. Jedoch ist es trotz allen Nachforschungen bis heute nicht gelungen, das Entstehen dieses Brauchtums schlüssig nachzuweisen.

Es ist nachweisbar, dass seit Jahrhunderten im gesamten deutschsprachigen Raum, von Mecklenburg bis Tirol, von Bayern bis Westfalen und bis tief in böhmische Gebiete schon geböllert wurde.

Den spärlichen Informationen nach hat sich das Böllern aus mehreren Bereichen entwickelt. So sollte es zum einen der Abwehr von bösen Geistern und Dämonen dienen, und gleichzeitig helfen, das Wetter zu ändern und die Natur zu erwecken. Auch sollte es die Lebensfreude zum Ausdruck bringen, wenn Taufen, Geburtstage oder Hochzeiten anstanden.

Es galt mit als höchster Achtungserweis, wenn Herrscher und Könige zu Besuch kamen und mit Böllerschüssen empfangen wurden. Auch um rasche und zuverlässige Warnungen zu verbreiten wurde geböllert. So war es noch Anfang des 20. Jahrhunderts in verschiedenen Teilen der Alpenländer üblich, bei Feuer, Kriegs- oder sonstiger Gefahr von den abgelegenen Gehöften der Bergbauern aus durch Böllern auf sich aufmerksam zu machen.

 

Vorraussetzungen

Damit das Böllerschießen nicht zu einer Gefahr für Mensch und Umwelt wird, muss jeder Böllerschütze die notwendigen Kenntnisse und Fertigkeiten besitzen, um Böllerpulver vorschriftsmäßig erwerben, verbringen, aufbewahren, verwenden und vernichten zu können.
Diese Kenntnisse muss er in einer Prüfung vor dem zuständigen Gewerbeaufsichtsamt nachweisen.

 

Die Böller

Als Böllergeräte kommen in der heutigen Zeit überwiegend Standböller, Böllerkanonen sowie Hand- und Schaftböller, die in der Regel von namhaften Böllerherstellern gefertigt werden, zum Einsatz.

Zu den Formularen rund ums Thema Böllerschießen: Link

Bei Fragen in den Bereichen Sachkunde, Wieder- und Vorderladen wenden Sie sich bitte an Unterfrankens Bezirks-Böllerreferenten Tobias Elsesser, Mobil: (0160) 8705944; Telefon: (06024) 6370149, E-Mail: tobias.elsesser@bssb.de

 

Erteilung Sprengstoffbescheinigung Art. 27 SprengG

Verlängerung Sprengstoffbescheinigung Art. 27 SprenG

Böllerschützenordnung

Liste der anerkannten Lehrgangsträger

 

Um einen zeitnahen Wiederbeschuss der Böllergeräte nach BeschussV § 6 zu gewährleisten ist ein Wiederbeschuss – außer in den beiden Beschussämtern in München und Mellrichstadt sowie in den sechs dezentralen Prüforten – jetzt auch auf der Olympia-Schießanlage möglich. 

Da die Kapazitäten begrenzt sind, ist eine Voranmeldung für den Wiederbeschuss auf der Olympia-Schießanlage verpflichtend. Bitte füllen Sie hierfür nachfolgendes Formular vollständig aus und senden es an die E-Mail-Adresse landesboellerreferent@bssb.de

Anmeldeformular zur Beschussprüfung auf der Olympia-Schießanlage

Anfahrt zum Wiederbeschuss auf der Olympia-Schießanlage

Ansprechpartner

Franz-Xaver Wagner

1. Landesböllerreferent

Frühlingsstr. 28, 85111 Ochsenfeld
Adolf Reusch

2. Landesböllerreferent

Langholzstr. 2, 91099 Poxdorf
Reinhold Brand

weiterer stellv. Landesböllerreferent

Hohlgasse 18, 91729 Haundorf-Obererlbach
Tobias Elsesser

Ansprechpartner für Sprengstoffrecht "nichtgewerblicher Bereich", Sachverständiger für Unfälle und Vorkommnisse im Bereich Wiederladen und Böllerschießen, Schießstandreinigung, Lehrgänge nach SprengG

Hans-Peter Gäbelein

Landesehrenmitglied

Beauftragter Böllerschießen