Allgemein / BSSB

Änderung des Kostenverzeichnisses

Zum 01.07.2012 trat die Verordnung zur Änderung des Kostenverzeichnisses in Kraft.

Ab sofort existieren somit erstmals landesrechtliche Gebührenregelungen zum Vollzug des Waffengesetzes in Bayern, die damit die „Kostenverordnung zum Waffengesetz" des Bundes für Bayern ersetzen.

Verordnung zur Änderung des Kostenverzeichnisses als pdf-Datei