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Wiederbeschuss von Böllergeräten nach BeschussV §6 jetzt auch auf der Olympia-Schießanlage möglich
Um einen zeitnahen Wiederbeschuss der Böllergeräte nach BeschussV § 6 zu gewährleisten ist ein Wiederbeschuss – außer in den beiden Beschussämtern in München und Mellrichstadt sowie in den sechs dezentralen Prüforten – jetzt auch auf der Olympia-Schießanlage möglich. Da die Kapazitäten begrenzt sind, ist eine Voranmeldung für den Wiederbeschuss auf der Olympia-Schießanlage verpflichtend. Bitte füllen Sie hierfür nachfolgendes Formular vollständig aus und senden es an: