Weitere Energie-Härtefallhilfe des Freistaats Bayern für den Sport │ Start der ergänzenden Härtefallhilfe für gemeinnützige Sport- und Schützenvereine
Antragsfrist: 20. Oktober 2023
Nach der Verdoppelung der Vereinspauschale und dem allgemeinen Energiepreiszuschuss geht nun eine weitere Energie-Härtefallhilfe des Freistaats Bayern an den Start, die speziell die Sportvereine im Blick hat: die ergänzende Härtefallhilfe für besonders energieintensive Sportstätten. Federführend ist das bayerische Sport- und Innenministerium. Mit der Durchführung der Zuwendungsverfahren sind die Regierungen der bayerischen Regierungsbezirke betraut.
Die aktuell startende Hilfe kann auch unseren Schützenvereinen und Schützengesellschaften in der Energiekrise helfen: Anders aber als noch bei der pauschalen Förderung des allgemeinen Energiepreiszuschusses sind hier ausschließlich die absoluten Härtefälle antragsberechtigt.
Anträge können bereits gestellt werden – bis zum 20. Oktober 2023.
Einzelheiten über die Härtefallhilfe und Formulare zum Download finden Sie auf unseren Serviceseiten