Sport

Waffenrecht - Aktuelles

Merkblatt "Aufbewahrung von Zimmerstutzen"

Das Bayerische Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration hat ein Merkblatt für die Aufbewahrung von Zimmerstutzen veröffentlicht. Darin weist das Ministerium darauf hin, dass die Waffenbehörden "auf Antrag die Anforderungen an die sichere Aufbewahrung herabsetzen können (Härtefall – §13 Abs. 6 AWaffV)".

Das Merkblatt finden Sie hier zum Download.

Neue Schießstandrichtlinien (ab 23. Juli 2012)

Das Bundesministerium des Innern hat neue "Richtlinien für die Errichtung, die Abnahme und das Betreiben von Schießständen" erstellt. Die neuen Richtlinien finden Sie hier.


 

Anwendungshinweise des Bayerischen Staatsministeriums des Innern im Zusammenhang mit der „Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Waffengesetz" (WaffVwV)

 

Die „ Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Waffengesetz (WaffVwV/siehe unten)", die am 23. Februar 2012 in Kraft getreten ist, lässt durch zahlreiche „Kann-Formulierungen" den Behörden weiterhin bei der Auslegung und Umsetzung Spielräume.

 

Um die bayernweite einheitliche Auslegung und Ausführung des Waffengesetztes zu fördern, hat das Staatsministerium am 17. September 2012 an die Kreisverwaltungsreferate Anwendungshinweise zu den Bereichen Transport von Schusswaffen, Ausnahmegenehmigung nach § 27 Abs. 4 WaffG und Lichtgewehre versandt.

 

Die Anwendungshinweise des Bayerischen Staatsministeriums des Innern finden Sie hier.

 


Infoblatt Medienanfragen

Leitfaden Krisenkommunikation






BSSB engagiert sich gegen Waffensteuer -

Nein zur Beschneidung der Rechte von Sportschützen!



Allgemeine Informationen



Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Waffengesetz veröffentlicht

Im Bundesanzeiger Nr. 47 vom 22.03.2012 wurde die Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Waffengesetz (WaffVwV) veröffentlicht. Sie trat damit am 23.02.2012 in Kraft.
Die WaffVwV beinhaltet Auslegungsregelungen für das Waffengesetz, das im Jahr 2003 in Kraft trat sowie für die Änderungsgesetze von 2008 und 2009.
Es bietet Hilfen zur Auslegung unbestimmter Rechtsbegriffe und zu Ermessensentscheidungen, lässt jedoch durch zahlreiche „Kann"-Formulierungen den Behörden weiterhin Spielraum, da sich Bund und Länder nicht in allen Detailfragen einigen konnten.
Den vollständigen Gesetzestext finden Sie hier.




Waffensteuer in Bremen gescheitert

Der Bremer Senat hat einen Bericht verabschiedet, in dem begründet wird, warum das Kabinett eine Steuer auf Schusswaffen für nicht durchsetzbar hält. Aufwand und fiskalischer Nutzen würden voraussichtlich in keinem günstigen Verhältnis stehen. Stattdessen will die Stadt künftig Gebühren von 120 bis 150 Euro je Kontrolle erheben.
Die Pressemitteilung der Bremer SPD-Fraktion zum Thema lesen Sie hier.




In einigen Bundesländern sind derzeit Debatten im Gange, die für Sportschützen eine nicht hinnehmbare Entwicklung genommen haben.

Ein Antrag der Fraktionen von SPD und Grünen in Bremen fordert die Einführung einer Waffensteuer von 300 € pro Waffe und Jahr. Die Steuer soll eine Lenkungsfunktion erfüllen, d.h., potenzielle Käufer vom Erwerb einer Waffe abschrecken und gleichzeitig die leere Landeskasse auffüllen.
Lesen Sie hier den Antrag im Wortlaut.


Im Forum "Dialog über Deutschland" der Bundeskanzlerin Angela Merkel können Sie bis 15. April 2012 einen Vorschlag zur sachlichen und ideologiefreien Diskussion über zukünftige Änderungen des Waffenrechts unterstützen. Ihre Unterstützung ist unabhängig von den Kommentaren zu diesem Vorschlag und besagt nicht, dass Sie mit alln Kommentaren einverstanden sind.
Den Vorschlag "Waffenrecht - Fakten statt Lügen" finden Sie hier.




Ebenfalls aus Bremen stammt das absurde Ansinnen, Schützenvereinen, die Großkaliberschießen betreiben, die Gemeinnützigkeit abzuerkennen. Der Bremer Senat hat die Verfassungswidrigkeit dieser Idee erkannt. Gemeinnützigkeit unterscheidet nicht zwischen olympischen und nicht-olympischen Disziplinen! Hier gibt es auch für die Finanzämter keinen Spielraum.
Sie finden die Landtagsanfrage sowie die Antwort des Bremer Senats hier.


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Informationen des Deutschen Schützenbundes zum Waffenrecht




Situation in Bayern

In Bayern stellt sich die Situation positiver dar:

Die Bayern-SPD steht hinter den Sportschützen

In einem Schreiben an den Bayerischen Sportschützenbund bekennt sich die BayernSPD Landtagsfraktion zum Schützenwesen und spricht sich klar gegen die Einführung einer Waffensteuer aus.
Florian Pronold, SPD-Landesvorsitzender, Harald Güller, parlamentarischer Geschäftsführer, und Diana Stachowitz, sportpolitische Sprecherin der SPD-Landtagsfraktion, lehnen eine Waffenbesitzsteuer ab, da die Mitglieder des BSSB durch ihre ehrenamtliche Arbeit „zum Erhalt des kulturellen Erbes" beitragen. Darüber hinaus sollen Sportlerinnen und Sportler nicht bei der Ausübung ihres Sportes durch eine Steuer auf ihr Sportgerät belastet werden. Die Landtags-SPD verspricht, sich bei den anstehenden Nachtragshaushaltsberatungen für eine Stärkung des Vereinssports einzusetzen, vor allem für eine Erhöhung des Vereinspauschale.

Das Schreiben der SPD-Landtagsfraktion lesen Sie hier.


Klares Nein zur Waffensteuer

Die Themen Waffensteuer und Gemeinnützigkeit griff auch 1. Landesschützenmeister Wolfgang Kink in seiner Ansprache beim Neujahrsempfang des Bayerischen Sportschützenbundes auf. Er fand deutliche Worte gegen die Versuche einiger Politiker, mit populistischen Forderungen auf Stimmenfang zu gehen. Der Bayerische Sportschützenbund wehrt sich vehement gegen jegliche Verschlechterung der Rahmenbedingungen für Schützen bei der Ausübung ihres Sports.
Lesen Sie hier die gesamte Rede. Es gilt das gesprochene Wort!




Die Sportschützen in Deutschlands größtem Bundesland sind beim Thema Waffenrecht in einer wesentlich glücklicheren Lage als ihre Sportfreunde in einigen anderen Bundesländern: Dank einer Vielzahl von Gesprächen, die der Bayerische Sportschützenbund in den letzten Wochen und Monaten mit Vertretern aller Parteien geführt hat, steht in Bayern die Einführung einer Waffensteuer weder in den Kommunen noch auf Landesebene zur Diskussion.
Die maßvolle Umsetzung der neuen Regelungen im Waffengesetz durch die Ausführungsbestimmungen des Freistaates Bayern sind in enger Zusammenarbeit des Innenministeriums mit unserem Verband entstanden und dürfen durchaus als Erfolg für die bayerischen Schützinnen und Schützen gelten. Der gute Kontakt des BSSB zu allen politischen Gruppierungen zahlt sich hier aus. Im Gegensatz zu vielen populistischen Initiativen, die sich lautstark, aber unsachlich zum Thema Waffenrecht äußern, suchen wir den direkten Dialog mit den verantwortlichen Politikern. Wir haben uns als seriöser Gesprächspartner über Jahre hinweg deren Vertrauen erworben und wollen diesen Umgang auch zukünftig pflegen.
Durch diese konstruktive Zusammenarbeit ist es uns in der Vergangenheit stets gelungen, praktikable und tragbare Lösungen für alle Beteiligten zu finden. Die Diskussionsform einiger Gruppierungen schreckt dagegen sogar diejenigen ab, die den Schützen eigentlich wohlgesonnen sind, und ist daher kontraproduktiv.

Bestes Beispiel unseres erfolgreichen Einsatzes sind die Aussagen des Münchner Oberbürgermeisters und SPD-Spitzenkandidaten für die Landtagswahl 2013 und des bayerischen Kulturstaatssekretärs Bernd Sibler beim BSSB-Neujahrsempfang, zu lesen hier.



Die Reaktionen der Medien ließen nicht lange auf sich warten. Lesen Sie hier Berichte aus der überregionalen Presse:

Süddeutsche Zeitung Bericht zum BSSB-Neujahrsempfang

Süddeutsche Zeitung Querpass


Der Bayerische Sportschützenbund setzt sich aktiv und mit sichtbarem Erfolg für seine Klein- und Großkaliberschützen ein.
Die Frage muss erlaubt sein: Was unternehmen eigentlich die selbsternannten Großkaliber-Schützenverbände für ihre Mitglieder? Lautstarke, populistische Agitation ohne Resultate bringt das Schützenwesen in Bayern und Deutschland sicher nicht weiter.
Wir arbeiten seriös und haben im Gegensatz zu Anderen Ergebnisse vorzuweisen.







Gutachten / Stellungnahmen


Lesen Sie hier ein Interview zum Thema mit Waffenrechtsexperte Jürgen Kohlheim (Rechtsanwalt und DSB-Vizepräsident).


Lesen Sie hier das Gutachten zur Zulässigkeit einer Waffensteuer als kommunale Aufwandsteuer von Univ.-Prof. Dr. Johannes Dietlein, Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf.