Neue Sportförderrichtlinie für die Beantragung der Vereinspauschale in Kraft getreten

Das Bayerische Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration hat die Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen des Freistaates Bayern zur Förderung des außerschulischen Sports (Sportförderrichtlinien) neu gefasst. Die geänderten Richtlinien wurden mit Bekanntmachung vom 14.12.2022 veröffentlicht. Für die Beantragung der Vereinspauschale sind die Punkte 1 bis 4.1 (bisher A) sowie 5.1 (bisher B) maßgebend.

Neu ist, dass körperbehinderte Mitglieder zukünftig zehnfach gewertet werden (analog zu den Mitgliedereinheiten Kinder, Jugendlicher und junger Erwachsener bis einschließlich 26 Jahren). Außerdem besteht jetzt die Möglichkeit, den Antrag auch online zu stellen. Dieser wird in Kürze auf BayernStore zum Download zur Verfügung stehen.

Neu ist auch, dass Lizenzen nicht mehr geltend gemacht werden können, wenn sie Voraussetzung für den Erwerb einer höherwertigen Lizenz waren (grundständige Lizenzen) und die höherwertige Lizenz im Förderjahr geltend gemacht werden soll. Bei der Berechnung werden die Lizenzen entsprechend den sich aus der Lizenzliste ergebenden Punktwerten gewichtet (Trainer-C-Linzenz 650 Punkte, Trainer-B-Lizenz 975 Punkte, Trainer-A-Lizenz 1300 Punkte).

Mit der Neufassung der Sportförderrichtlinien müssen Trainer- und Übungsleiterlizenzen nicht mehr im Original vorgelegt werden. Dies trägt unter anderem der Entwicklung Rechnung, dass viele Lizenzen digital ausgestellt werden und nicht mehr als körperliches Original vorliegen. Es genügt daher, wie bereits bisher teils zugelassen, die elektronische Einreichung bzw. die Vorlage einer Kopie. Wird eine Lizenz elektronisch bzw. als Kopie eingereicht, ist der Lizenz die Erklärung zur Einreichung von Lizenzen beizufügen.

Weitere Informationen, Beispielsrechnungen und Formulare finden Sie hier