Bundestag und Bundesrat beschließen: digitale oder hybride Mitgliederversammlungen erleichtern
Der Deutsche Bundestag hat in seiner Sitzung am 9. Februar 2023 und der Bundesrat am 3. März 2023 beschlossen, digitale bzw. hybride Mitgliederversammlungen von Vereinen zu erleichtern. Hiernach fällt die hierfür bislang notwendige Anpassung der jeweiligen Vereinssatzung künftig weg. Dieser Beschluss knüpft an eine bereits im sogenannten „COVID-19-Gesetz“ eingeräumte Ausnahmeregelung während der Pandemiezeit an.
Nach dem Beschluss sind künftig hybride Versammlung möglich, auch, wenn dies die einzelne Vereinssatzung nicht beinhaltet. Auch komplett virtuelle Versammlungen sind möglich, wenn per Mitgliederbeschluss darüber vorher entschieden wird. Die Teilnahme wäre laut Gesetz „im Wege der elektronischen Kommunikation“ möglich, was neben Video auch Chat, Telefon oder Abstimmung per E-Mail einschließt.
Diese Erleichterung haben der Bundestag am 9. Februar 2023 und der Bundesrat am 3. März 2023 beschlossen. Nach der Ausfertigung durch den Bundespräsidenten und der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt, gilt die neue Regelung.