Bayerische Energie-Härtefallhilfe für gemeinnützige Unternehmen geht in die Umsetzung – Schützenvereine können Hilfe beantragen

Die Energiekrise trifft unsere Schützenvereine hart – trotz der Gas- und Strompreisbremse des Bundes. Horrende Energiekosten bringen insbesondere die Raumschießanlagen in teils existenzielle Not. Die bayerische Politik hat den Warnruf der Sport- und Schützenvereine aufgegriffen und die Verdoppelung der Vereinspauschale auch für 2023 beschlossen. Zusätzlich wurde ein gesonderter, bayerischer Energie-Härtefallfonds beschlossen. Nun erfolgt die Umsetzung durch die zuständigen Ministerien.

Energie-Härtefallhilfe für gemeinnützige Unternehmen

Unternehmen und Selbständige, die aufgrund der Energiekrise außerordentliche Belastungen zu tragen haben und dadurch absehbar in ihrer wirtschaftlichen Existenz bedroht sind (Härtefälle), können im Rahmen der Bayerischen Energie-Härtefallhilfe unterstützt werden. Dies gilt ausdrücklich auch für gemeinnützige Unternehmen wie unsere Schützenvereine, wenn sie sich als (steuerpflichtiger) wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb (vgl. § 64 AO) oder Zweckbetrieb (vgl. §§ 65 ff. AO) wirtschaftlich betätigen. Ein wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb erfordert eine selbständige nachhaltige Tätigkeit, durch die Einnahmen oder andere wirtschaftliche Vorteile erzielt werden und die über den Rahmen einer Vermögensverwaltung hinausgeht (vgl. § 14 AO).

Die Bayerische Energie-Härtefallhilfe für Unternehmen gewährt für den Hilfszeitraum von Januar bis Dezember 2023 einen Ausgleich für betriebliche Energiekosten von leitungsgebundenen Energieträgern (Strom, Gas, Fernwärme) und nicht-leitungsgebundenen Energieträgern (leichtes Heizöl, Holzpellets, Hackschnitzel, Flüssiggas, Kohle), soweit die gezahlten Preise über eine Verdoppelung des Durchschnittspreises 2021 hinausgehen.

Anträge können direkt durch das Unternehmen selbst oder durch einen qualifizierten Dritten (Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, vereidigten Buchprüfer, Steuerbevollmächtigten oder Rechtsanwalt) über die elektronische Antragsplattform

gestellt werden. Für die Antragstellung ist entweder ein ELSTER-Zertifikat oder eine Bayern-ID erforderlich.

Die Antragstellung ist nun – nach Freigabe des Hilfsprogramms durch den Bund – möglich. Die Antragsfrist endet am 30. September 2023.

Alle weiterführenden Informationen finden Sie über die Homepage des bayerischen Wirtschaftsministeriums.

Hier sind FAQs

eingestellt und auch eine Hotline wird angegeben: Hotline Energie-Härtefallhilfe für Unternehmen, Tel. 0 89 / 57 90 50 05 (werktags von 8 bis 18 Uhr) oder per E-Mail.

 

Energiepreiszuschuss für Sport- und Schützenvereine

Das bayerische Innen- und Sportministerium erarbeitet aktuell die Förderrichtlinien zu einem weiteren Förderprogramm, das unseren Schützenvereinen und Schützengesellschaften in der Energiekrise helfen kann: dem Energiepreiszuschuss für Sport- und Schützenvereine.

Das Programm umfasst einen allgemeinen Energiepreiszuschuss für Sport- und Schützenvereinein Höhe von bis zu 80 % der einfachen Vereinspauschale des Jahres 2023. Die Auszahlung des Energiepreiszuschusses soll zeitgleich mit der Vereinspauschale 2023 erfolgen.

Das Innenministerium kündigt an, über die konkreten Antragsvoraussetzungen und -fristen zeitgerecht zu unterrichten. Sobald uns Neues bekannt wird, werden wir über unsere Verbandsmedien weiter informieren.

 

Bitte verfolgen Sie die laufenden Veröffentlichungen zum Thema auf den Websites der zuständigen Stellen in Bayern! U.a.

Homepage des bayerischen Wirtschaftsministeriums

Homepage des bayerischen Innen- und Sportministeriums