Antragsfrist Vereinspauschale bis 15. März verlängert
Die erneute Verdoppelung der Vereinspauschale war ein erster, wichtiger Schritt, um unseren Schützenvereinen in der Energiekrise finanziell unter die Arme zu greifen. Nun informiert das bayerische Innen- und Sportministerium, dass die Antragsfrist für die Beantragung der Vereinspauschale für das Förderjahr 2023 um zwei Wochen, d.h. bis einschließlich 15. März 2023, verlängert wurde. Die weiteren Vorlagefristen werden ebenfalls um zwei Wochen verschoben.