Errichtung eines Nationalen Waffenregisters#Gesetz in Kraft

Mit der Errichtung des NWR werden unter Beibehaltung der föderalen Strukturen die Voraussetzungen geschaffen, um die in den knapp 600 lokalen Waffenbehörden erfassten Informationen aufzubereiten und in eine zentrale computergestützte Datenbank zu überführen.
Ab sofort ist es möglich, auf der Internetseite des Bundesverwaltungsamtes aktuelle Nachrichten zum Stand der NWR-Umsetzung sowie eine Vielzahl von detaillierten Präsentationen einzusehen. Zudem hält die Rubrik „Publikationen" Broschüren zum Nationalen Waffenregister bereit, in denen die besondere Rolle der Waffenbehörden geschildert und ein Verfahrensüberblick gegeben werden.
Webseite des Bundesverwaltungsamtes
Gesetz zur Errichtung eines Nationalen Waffenregisters als pdf-Datei
Zuletzt aktualisiert: Montag, 02. Juli 2012 15:45 Uhr