Vom Bildungsausschuss des DSB war im November 2008 ein erster Qualifizierungsplan für Aus- und Fortbildungen erarbeitet und vom Gesamtvorstand beschlossen worden. Im Anschluss hat der Deutsche Olympische Sportbund alle darin beschriebenen Ausbildungsprofile genehmigt und zur Lizenzierung freigegeben. In den letzten Jahren sind immer wieder Änderungen im Qualifizierungsplan erfolgt, um ihn an die Entwicklung im Sport und in der Gesellschaft anzupassen.
Die letzten Änderungen und Ergänzungen für die 5. Auflage hat der Gesamtvorstand des Deutschen Schützenbundes am 10. November 2018 in Wiesbaden beschlossen. Darin sind nun neben den Trainer- und Jugendaus- und -weiterbildungen auch die der Kampfrichter geregelt. (Link zum Qualifizierungsplan, ab Seite 106: Kampfrichterausbildung) Eine kompakte Zusammenfassung des Qualifizierungsplans finden Sie am Ende des Textes.
Aus den duch den Qualifizierungsplan vorgegebenen Rahmenbedingungen ergeben sich folgende Schwerpunkte für die Kamprichterausbildung im Bayerischen Sportschützenbund:
Ansprechpartner: Sportdirektor Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Träger der Kampfrichterausbildung
In seiner Funktion als Bildungsträger und als beauftragter Spitzenverband ist der DSB für die Kampfrichterausbildung verantwortlich. Ihm obliegt die Richtlinienkompetenz.
Durchführungsverantwortung
Der DSB delegiert die Ausbildung zum Nationalen Kampfrichter B einschließlich der Prüfungen an seine Landesverbände. Sie fungieren als regionale Bildungsanbieter.
Bewerbung und Zulassung zur Ausbildung
Bewerber für die Teilnahme an der Kampfrichter-B-Ausbildung werden dem Landesverband von ihren Vereinen gemeldet.
Voraussetzungen für die Zulassung sind:
• die Vollendung des 18. Lebensjahres
• die Mitgliedschaft in einem dem DSB angeschlossenen Verein
• der Nachweis der Grundausbildung für Schieß- und Standaufsichten des DSB
• die zusätzlichen disziplinspezifischen Bedingungen:
für Vorderladerwettbewerbe: Erlaubnis nach §27 Sprengstoffgesetz
für Feuerwaffenwettbewerbe: Waffensachkunde
Dauer der Ausbildung und Organisationsform
Die Ausbildung zum Nationalen Kampfrichter B besteht inklusive der Prüfung aus mindestens
32/28 LE und ist aus verschiedenen Modulen aufgebaut:
Grundmodul (SpO Teil 0) plus ein Aufbaumodul = 32/28 LE
(mit Schieß- und Standaufsicht/ohne Schieß-und Standaufsicht)
Eingangsfragebogen
theoretische und praktische Ausbildung
Prüfung
Aufbaumodule = je 9 LE
• Gewehr/Gewehr Auflage (SpO Teile 1 + 9)
• Pistole/Pistole Auflage (SpO Teile 2 + 9)
• Flinte (SpO Teil 3)
• Laufende Scheibe (SpO Teil 4)
• Armbrust (SpO Teil 5)
• Vorderlader (SpO Teil 7)
• Target Sprint/Sommerbiathlon (SpO Teil 8)
• Schießsport für Menschen mit körperlicher Behinderung (SpO Teil 10)
• Liga (Ligaordnung und Ausschreibung zur Liga DSB und LV)
Zu jedem Aufbaumodul gehört verbindlich eine eintägige praxisorientierte Hospitation bei Wettbewerben des Landesverbandes.
Hospitationsnachweise
Die Teilnehmer absolvieren im Anschluss an die erarbeiteten Grundlagen die zum Erlangen der Lizenz notwendige(n) Hospitation(en). Die dafür zur Verfügung stehende Zeit beträgt zwei Jahre. Hospitationsnachweise sind verbindliche Dokumente und Bestandteil der Ausbildung. Die Einsätze werden im Hospitationsnachweis bestätigt. Deren vollständiges Ableisten ist Voraussetzung für die Lizenzerteilung.
Ausbildungsunterbrechung/Fehlzeiten
Der Teilnehmer muss die Ausbildung innerhalb von zwei Jahren nach ihrem Beginn abschließen. Fehlzeiten sind nicht möglich. In begründeten Ausnahmefällen (ausschließlich Krankheit oder höhere Gewalt) kann der Landesbildungsausschuss die Möglichkeit einräumen, versäumte Ausbildungsinhalte innerhalb der Zweijahresfrist nachzuholen.
Prüfungsordnung – Grundsätze für die Prüfung
Zulassungsbestimmungen zur Prüfung
Die Prüfung besteht aus:
Lizenzverlängerung
Die Verlängerung geschieht durch den ausstellenden LV nach einem Punktesystem. Sie setzt die Teilnahme an Fortbildungsveranstaltungen für Kampfrichter in der zweiten Hälfte der Lizenzgültigkeit und mindestens vier Wettkampfeinsätze (ab Kreis-/Gau-Meisterschaft oder Landesliga) voraus, die im Einsatznachweisheft dokumentiert sind. Das Einsatznachweisheft muss zur Lizenzverlängerung vorgelegt werden.
Für jeden Wettkampfeinsatz von mindestens sieben Zeitstunden, wird jeweils ein Fortbildungspunkt vergeben. Zur Lizenzverlängerung werden davon maximal vier berücksichtigt, die sich auf mindestens drei Jahre verteilen müssen.
Jede angebotene disziplinspezifische Fortbildungsveranstaltung wird je nach Dauer und Inhalt mit Fortbildungspunkten bewertet. Kampfrichter müssen zur Lizenzverlängerung im Gültigkeitszeitraum der Lizenz durch Teilnahme mindestens acht Fortbildungspunkte erwerben.
Disziplinspezifische Fortbildungsangebote für Kampfrichter aus anderen Landesverbänden des DSB werden gegenseitig anerkannt.
Für Fortbildungen sind folgende Organisationsformen zulässig:
Jedes nach dem Grundlehrgang zusätzlich erworbene Aufbaumodul schließt mit einer schriftlichen Prüfung ab, die aus mindestens 25 Fragen des jeweiligen Fachteils besteht, und einem Tageseinsatz bei Wettbewerben dieser Fachgruppe (Liga: mindestens 2 Ligawettkämpfe).